HONORAR

Einzelsitzungen

Die Investition für eine Einzelsitzung (60 Minuten) beträgt 97,00 €, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. Weitere 15 Minuten werden anteilig berechnet.
Eine telefonische Intervention ist im Rahmen einer Krisen-Intervention während einer laufenden Therapie möglich.
Die Bezahlung erfolgt nach Absprache in bar gegen Quittung nach der Sitzung oder auf Rechnung.

Therapeutische Leistungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin – Bereich Psychotherapie sind als heilberufliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 a UStG befreit.

Manche gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder die Beihilfe übernehmen in Einzelfällen die Therapiekosten auf Antrag. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten im Verhältnis zu mir zunächst als Selbstzahler übernehmen müssen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse selbst kann ich nicht durchführen.

Mediation/Konfliktmanagement

Die Investition für Mediationsgespräche bewegt sich je nach Absprache zwischen 120,00€ und 180,00 € netto für 60 Minuten.

Mediationsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig und zuzüglich 19% Umsatzsteuer zu berechnen.

Die Mediation ist als zügiges und kostengünstiges Verfahren zur Konfliktlösung anerkannt. Daher übernehmen zahlreiche Rechtschutzversicherungen (etwa ARAG, R+V, HUK, Allrecht), mittlerweile die Kosten für eine Mediation.
Gerne berate ich Sie hierzu kostenfrei und übernehme auf Wunsch die Klärung der Kostentragung mit Ihrer Rechtschutzversicherung ebenfalls kostenfrei für Sie.

Ausfallhonorar

Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, berechne ich 50 % der vereinbarten Investition als Ausfallhonorar.